Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.11.1988

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88   

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https://dejure.org/1988,1359
BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88 (https://dejure.org/1988,1359)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1988 - 4 StR 484/88 (https://dejure.org/1988,1359)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1988 - 4 StR 484/88 (https://dejure.org/1988,1359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer - Feststellung der Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss - Zzulässigkeit der Relativierung einer errechneten maximalen Blutalkoholkonzentration durch die Annahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 119
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Plant er zu diesem Zeitpunkt eine Raubtat im Sinne von § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB, so kann der Tatbestand damit bereits erfüllt sein (BGHSt 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85] = NStZ 1986, 551 m. krit. Anm. Geppert = JR 1986, 427 m. Anm. Hentschel; hierzu auch Günther JZ 1987, 16 und 369; Senatsbeschluß vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87 = BGHR § 316 a Abs. 1 Angriff 1).

    Soll die Raubtat nach dem Plan des Täters erst an einem Ort begangen werden, der keine zum Straßenverkehr wesenseigene Beziehung aufweist, so ist der Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 33, 378 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85]).

    Um den Tatbestand des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB zu erfüllen, genügt es zwar bereits, wenn das Opfer - wie hier durch Drohung - zur Fahrt an eine einsame Stelle und dort zum Anhalten und Aussteigen bewogen werden soll, um es alsbald - in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang - zu überfallen (BGHSt 33, 378, 381) [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85].

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Schließlich wird bei der Prüfung der Anwendung des § 223 StGB zu erwägen sein, ob die durch die Fesselung des Tatopfers mit Mullbinden hervorgerufene Rötung der Handgelenke den Gefesselten "nicht nur unerheblich beeinträchtigt" hat (BGHSt 14, 269, 271; Hirsch in LK § 223 StGB Rdn. 9).
  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Für die Abgrenzung des Tatbestandes kommt es entscheidend darauf an, von welchen Vorstellungen der Täter konkret bestimmt wird, wenn er den Angriff auf die Entschlußfreiheit des Opfers unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs unternimmt (BGHSt 18, 170; Schäfer in LK § 316 a StGB Rdn. 20).
  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 414/79

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Voraussetzungen für die Anwendung eines minder

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    In diesem Falle käme eine weitere Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB in Betracht (BGH NStZ 1985, 546; Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 414/79; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Bei der Feststellung der Schuldfähigkeit ist als allgemein anerkannter medizinischer Erfahrungssatz zugrundezulegen, daß in der Regel bei einem BAK-Wert von 3, 0 %o an Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) in der Form des Ausschlusses des Steuerungsvermögens ernstlich in Betracht zu ziehen ist (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - 2 StR 533/87 = BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; Urteil vom 20. Mai 1987 - 4 StR 561/85 = StV 1986, 148; VRS 72, 275, 276 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    In diesem Falle käme eine weitere Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB in Betracht (BGH NStZ 1985, 546; Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 414/79; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Bei der Feststellung der Schuldfähigkeit ist als allgemein anerkannter medizinischer Erfahrungssatz zugrundezulegen, daß in der Regel bei einem BAK-Wert von 3, 0 %o an Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) in der Form des Ausschlusses des Steuerungsvermögens ernstlich in Betracht zu ziehen ist (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - 2 StR 533/87 = BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; Urteil vom 20. Mai 1987 - 4 StR 561/85 = StV 1986, 148; VRS 72, 275, 276 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Plant er zu diesem Zeitpunkt eine Raubtat im Sinne von § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB, so kann der Tatbestand damit bereits erfüllt sein (BGHSt 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85] = NStZ 1986, 551 m. krit. Anm. Geppert = JR 1986, 427 m. Anm. Hentschel; hierzu auch Günther JZ 1987, 16 und 369; Senatsbeschluß vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87 = BGHR § 316 a Abs. 1 Angriff 1).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Bei der Feststellung der Schuldfähigkeit ist als allgemein anerkannter medizinischer Erfahrungssatz zugrundezulegen, daß in der Regel bei einem BAK-Wert von 3, 0 %o an Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) in der Form des Ausschlusses des Steuerungsvermögens ernstlich in Betracht zu ziehen ist (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - 2 StR 533/87 = BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; Urteil vom 20. Mai 1987 - 4 StR 561/85 = StV 1986, 148; VRS 72, 275, 276 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
    Im übrigen darf der zugunsten des Täters errechnete "maximale" BAK-Wert nicht durch die Annahme eines "wahrscheinlichen" Wertes relativiert werden (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88).
  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Dieser darf dann durch Wahrscheinlichkeitswerte nicht relativiert werden (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und § 21 Blutalkoholkonzentration 15).
  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 10.09.1996 - 4 StR 416/96

    Rücktritt von einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer durch Herbeirufen eines

    Doch ist die von dem Tatbestand des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte mit dem Angriff verbundene Absicht, eine der darin genannten Raubtaten zu begehen (BGH NStZ 1989, 119), nicht ausreichend festgestellt.

    Der Senat schließt nicht aus, daß sich noch Umstände feststellen lassen, die einen solchen in § 316 a Abs. 1 StGB vorausgesetzten Entschluß zu einer Raubtat ergeben, die auch die erforderliche wesenseigene Beziehung zum Straßenverkehr aufweist (BGH NStZ 1989, 119).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88   

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https://dejure.org/1988,3232
BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88 (https://dejure.org/1988,3232)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 1 StR 545/88 (https://dejure.org/1988,3232)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88 (https://dejure.org/1988,3232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Halndeln "Ohne eigene Schuld" im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens bei Bemessung einer Jugendstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1983 - 3 StR 430/83

    Erforderliche Belegung der Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88
    Die bei Bemessung einer Jugendstrafe legitime Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens wird nicht dadurch unzulässig, daß die Jugendkammer, wie das in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verlangt wird (BGH StV 1982, 27, 28; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 430/83 - und vom 8. Oktober 1986 - 2 StR 394/86), eine Beziehung zu der Strafdrohung des § 213 StGB herstellt.
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 394/86

    Würdigung einer kurzfristigen Bewusstlosigkeit als eine das Leben gefärdende

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88
    Die bei Bemessung einer Jugendstrafe legitime Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens wird nicht dadurch unzulässig, daß die Jugendkammer, wie das in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verlangt wird (BGH StV 1982, 27, 28; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 430/83 - und vom 8. Oktober 1986 - 2 StR 394/86), eine Beziehung zu der Strafdrohung des § 213 StGB herstellt.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88
    Die bei Bemessung einer Jugendstrafe legitime Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens wird nicht dadurch unzulässig, daß die Jugendkammer, wie das in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verlangt wird (BGH StV 1982, 27, 28; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 430/83 - und vom 8. Oktober 1986 - 2 StR 394/86), eine Beziehung zu der Strafdrohung des § 213 StGB herstellt.
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Der Senat kann daher offen lassen, ob auch nach der Heraufsetzung des Strafrahmens von § 213 StGB durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der bisher zur Berücksichtigung von § 213 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe ergangenen Rechtsprechung festzuhalten wäre (vgl. insoweit nur Senat, Urteil vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88, NStZ 1989, 119 f.; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1987 - 4 StR 266/87; Beschluss vom 8. Oktober 24 25 26 27 1986 - 2 StR 394/86; Beschluss vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82, NStZ 1982, 466).
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